Mitglied werden
Herzlich Willkommen,
hier finden Sie Informationen, wie Sie Mitglied im JIB werden können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Das Institut hat ordentliche Mitglieder, affiliierte Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder (sowie Ehrenmitglieder).
Die Voraussetzungen für die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft laut aktueller Satzung sind im Folgenden beschrieben. Den jährlichen Mitgliedsbeitrag für jede Art der Mitgliedschaft erfragen Sie bitte unter info@jung-institut-berlin.de. Wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung gerade beendet haben, ist eine Ermäßigung des Beitrags, z.B. bis zur Niederlassung, möglich.
Aktuell (01/2020): Kürzlich wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die es tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeut*innen ermöglicht, ordentliche Mitglieder im JIB zu werden. Die Änderungen werden hier veröffentlicht, sobald die Satzungsänderung offiziell anerkannt wurde. Bis dahin gelten die folgenden Regelungen der Satzung von 1976/1999:
Ordentliche Mitglieder
können werden:
a) Psychoanalytiker*innen, die ihre Aus- bzw. Weiterbildung im Institut erfolgreich abgeschlossen haben.
b) Psychoanalytiker*innen, die ihre Aus- bzw. Weiterbildung an einer anderen Aus- und Weiterbildungsstätte für Analytische Psychologie, die von der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP) anerkannt ist, erfolgreich abgeschlossen haben.
c) Psychoanalytiker*innen, die ihre Aus- bzw. Weiterbildung außerhalb der von der DGAP anerkannten Institute erworben haben, können auf Vorschlag von mindestens zwei Mitgliedern aufgenommen werden, wenn die erforderliche Aus- bzw. Weiterbildung auf Grund eines dem im Institut geltenden Aus- bzw. Weiterbildungsrichtlinien formal und inhaltlich gleichwertigen Curriculums erfolgte. Voraussetzung ist ferner, dass die Gleichwertigkeit vom erweiterten Vorstand des C.G. Jung-Instituts geprüft und bestätigt wird.
d) Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen, deren Ausbildung den Richtlinien des Überregionalen Ausbildungs- und Prüfungsausschusses für Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen der DGAP entspricht, sowie Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen, deren Ausbildung im Ausland zum Analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen durch Nostrifikationsbescheinigung anerkannt wurde.
Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.
Affiliierte Mitglieder
können werden:
a) alle tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeut*innen, die im IFP affiliiertes Mitglied werden können, können auch im JIB affiliiertes Mitglied werden, sofern sie eine Lehrtherapie von mindestens 150 Stunden bei einem Lehranalytiker des JIB und mehr als die Hälfte der Kontrollanalysen bei einem Lehranalytiker des JIB absolviert haben.
b) alle tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeut*innen, die an einem anderen DGPT Institut die Aus-Weiterbildung absolviert haben, sofern sie eine Lehrtherapie von mindestens 150 Stunden bei einem von der DGAP anerkannten Lehranalytiker und mehr als die Hälfte der Kontrollanalysen bei einem Lehranalytiker der DGAP absolviert haben.
c) alle tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeut*innen, die einen anderen Abschluss haben und zusätzlich eine Selbsterfahrung bei einem Lehranalytiker der DGAP (oder JIB) über 100 Stunden vorweisen können und zwei Behandlungsfälle von einem Lehranalytiker der DGAP (oder des JIB) supervidieren haben lassen.
Affiliierte Mitglieder haben Stimmrecht, soweit es keine Personalia betrifft.
Außerordentliche Mitglieder
können Personen werden, die der Analytischen Psychologie nahestehen. Die Bedingungen für die Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern legt der erweiterte Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung fest.
Fördernde Mitglieder
können Personen werden, denen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Förderung der Ziele des Instituts ein ernstes Interesse ist.
Außerordentliche und fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.